Den Großteil unserer Zeit verbringen wir in Gebäuden – insbesondere in unserem Zuhause. Deshalb sollten gerade unsere Wohngebäude die Aufgabe meistern, uns in unterschiedlichsten Lebenslagen Raum für Erholung und Regeneration zu bieten. Neben Klimaschutz, Kreislauf- und Zukunftsfähigkeit stehen bei der Planung, beim Bau oder bei der Sanierung nachhaltiger Wohngebäude daher auch die Wohnqualität und das Wohlbefinden der Nutzenden klar im Mittelpunkt.
Als Planungs- und Qualitätssicherungstool dient hier das DGNB System für die Sanierung oder den Neubau von kleinen Wohngebäuden wie Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit bis zu zwölf Wohneinheiten. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten liegt ein Schwerpunkt der Bewertung sowohl in akustischer, thermischer als auch visueller Hinsicht auf dem Nutzerkomfort, da dieser großen Einfluss auf das Wohlbefinden hat.
Kleine Wohngebäude (bis zu 12 Wohneinheiten), zum Beispiel:
- 1-2 Wohneinheiten: Einfamilienhäuser (mit Einliegerwohnung) / Zweifamilienhäuser / Doppelhäuser mit einem Bauherrn
- 3-5 Wohneinheiten: Kleine Mehrfamilienhäuser / gereihte Häuser mit einem Bauherrn
- 6-12 Wohneinheiten: Mehrfamilienhäuser / gereihte Häuser mit einem Bauherrn
Das DGNB System für kleine Wohngebäude richtet sich an alle, die ein Wohngebäude mit bis zu zwölf Wohneinheiten besitzen und eine Sanierung oder einen Neubau eines kleinen Wohngebäudes planen und umsetzen. Das können Bauherrinnen und Bauherren, Architekturschaffende, Projektentwicklungsbüros kleiner Wohngebäude, Energieberaterinnen und Energieberater in der Rolle als DGNB Auditor, Fertighaushersteller (Serienzertifizierer) oder Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sein.
- Gesundes Wohnen durch schadstofffreie Materialien
- Hohe Wohnqualität in jeder Lebenssituation
- Zugang zu Fördermitteln, z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Gebäude, das klimaneutral im Betrieb, energiesparend, ressourcenschonend und im Optimalfall kreislauffähig ist
- Wertstabile Immobilie über den gesamten Lebenszyklus
- Unabhängig geprüfte Qualität
Zertifizierungskriterien
Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, Konstruktionen oder Bauteile, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Werden diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, erhält das Gebäude ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat in Platin, Gold oder Silber.
Für die Sanierung oder den Neubau von kleinen Wohngebäuden werden insgesamt 16 Kriterien aus den drei Themenfeldern Ökologische, Ökonomische sowie Soziokulturelle und funktionale Qualität berücksichtigt. Die Grundlage des DGNB Systems Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024 bilden die Kriterien des DGNB Systems für Gebäude Neubau, Version 2023. Die Kriterien wurden an die speziellen Anforderungen von Wohngebäuden mit bis zu zwölf Wohneinheiten angepasst.
Die sechs Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Neubauten und Sanierungen kleiner Wohngebäude auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.
- Klimaschutz und Energie (Ökobilanz) (ENV1.1)
- Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
- Verantwortungsvoller Ressourceneinsatz (ENV1.3)
- Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
- Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
- Biodiversität am Standort (ENV2.4)
Die sechs Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlichen Aspekten der Funktionalität zu beurteilen.
- Thermische Qualität (SOC1.1)
- Innenraumluftqualität (SOC1.2)
- Akustik und Schallschutz (SOC1.3)
- Visuelle Qualität (SOC1.4)
- Barrierefreiheit (SOC2.1)
- Funktionalität und Mobilitätsinfrastruktur (SOC3.1)
Checklisten für DGNB Auditoren
Bei der Entwicklung des DGNB Systems Kleine Wohngebäude, Version 2024 haben wir besonderen Wert auf eine Vereinfachung der Anwendbarkeit durch Auditierende gelegt. Zu den Kriterien ENV2.4, ECO2.4, ECO3.1, SOC2.1 sowie SOC3.1 haben wir Checklisten erarbeitet, die Hilfestellung bei der Bearbeitung der Kriterien sowie für die Beratung im Projekt geben und somit den Arbeitsaufwand verringern. Zu finden sind diese Checklisten als Anlagen des jeweiligen Kriteriums im Kriterienkatalog.
Abgleich mit anderen Bewertungssystemen
Bei der Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems haben wir die Anschlussfähigkeit an weitere Bewertungssysteme sichergestellt. Wie konkret der Bezug zur EU-Taxonomie, zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) oder zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN ausfällt, erfahren Sie in den Dokumenten auf dieser Seite.
Übergeordnete Ziele und Kernthemen
Ziel ist es, möglichst viel der bestehenden Bausubstanz zu erhalten, das Gebäude schnellstmöglich klimaneutraler zu betreiben, erneuerbare
Energie am Standort zu erzeugen und zu nutzen.
- Messbar zu Nachhaltigkeitszielen beitragen
- Bestandserhalt
- Ökobilanz
- Klimaschutzfahrplan zur Erreichung eines klimaneutralen Betriebs
- Erzeugung und Nutzung erneuerbare Energie
- Klimaanpassungen
- Vorbeugung von Elementarschäden
Ziel ist es, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzenden zu steigern und die langfristige Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.
- Keine Schadstoffe
- Messungen zur Qualitätssicherung
- Einzelmaßnahmen zur Förderung der Wohnqualität / Außenraumqualität
- Sensibilisierung zur Barrierefreiheit
- Anpassbarkeit der Wohnflächen an zukünftige Lebenssituationen
- Förderung der Mobilitätswende
- Dokumentation für eine langfristige Nutzung des Gebäudes
- Kenntnis über die Lebenszykluskosten (Energie- und Klimabilanz)
- Gebäudeakte mit Gebäuderessourcenpass
- Zugang zu Fördermitteln ermöglichen
Ziel ist es, bereits vor dem Bauen an die spätere Verwendung und Verwertung der Bauteile, -produkte und -stoffe zu denken, um sich für umweltfreundliche, langlebige und wiederverwendbare oder stofflich verwertbare Produkte entscheiden zu können.
- Umgang mit Bestand
- Zirkuläre, sekundäre, recyclingfähige Produkte
- Verwendung von langlebigen Produkten
- Keine Schadstoffe
- Lieferkettensorgfalt
- Dokumentation des Gebäudes
Ziel ist es, für das Thema Biodiversität zu sensibilisieren und diese am Standort zu fördern, den natürlichen Wasserhaushalt zu unterstützen und den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren.
- Nutzung von Grauwasser
- Nutzung von Regenwasser
- Versickerung, Verdunstung, Speicherung von Regenwasser
- Einsatz von wassersparenden Produkten
- Förderung der Biodiversität des Außenraums durch Einzelmaßnahmen
Ziel ist es, herauszuarbeiten, welche Maßnahmen bzw. welches Ausmaß an Komfort tatsächlich notwendig sind und auf welche Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit verzichtet werden kann.
- Beratungsgespräch im Rahmen der Projektplanung
- Geringer Flächenverbrauch
- Wenig Versiegelung
- Flexibilität und Umnutzung des Gebäudes
Das Zertifikat
Das DGNB System für die Sanierung oder den Neubau kleiner Wohngebäude bewertet wie bei den anderen Zertifizierungsformen der DGNB nach Erfüllungsgraden. Der Gesamterfüllungsgrad errechnet sich aus der Bewertung der einzelnen Kriterien. Als höchste Auszeichnung wird das Platin-Zertifikat verliehen. Ab einem Gesamterfüllungsgrad von 50 Prozent erhält das Gebäude das DGNB Zertifikat in Silber. Ab einem Erfüllungsgrad von 65 Prozent wird das DGNB Zertifikat in Gold vergeben. Für ein DGNB Zertifikat in Platin muss das Projekt einen Gesamterfüllungsgrad von 80 Prozent erreichen.
Die DGNB hat den Anspruch, eine einheitlich hohe Qualität der Gebäude zu fördern. Der Gesamterfüllungsgrad reicht daher für ein Zertifikat allein nicht aus. Auch der Erfüllungsgrad muss in allen drei Themenfeldern einen Mindesterfüllungsgrad erreichen, um die jeweilige Auszeichnung zu erhalten. Für Platin ist beispielsweise ein Erfüllungsgrad von mind. 65 Prozent in den Themenfeldern notwendig. Ein Erfüllungsgrad von mind. 50 Prozent ist Voraussetzung für ein Zertifikat in Gold. Für Silber liegt die Grenze bei 35 Prozent pro Themenfeld.
Zertifizierungsgebühren
- Plausibilitätsprüfung zum DGNB Vorzertifikat (ein Prüfungsdurchlauf)
- Konformitätsprüfung für das DGNB Sanierungs- oder Neubau-Zertifikat (zwei Prüfungsdurchläufe)
- Überprüfung der erreichten Qualitäten für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
DGNB Mitglieder | Nicht-Mitglieder | |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhäuser (max. 2 Wohneinheiten) | 950 € | 1450 € |
Mehrfamilienhäuser (max. 5 Wohneinheiten) | 1450 € | 1950 € |
Mehrfamilienhäuser (6 bis 12 Wohneinheiten) | 2250 € | 2950 € |
Alle Preise gelten zzgl. MwSt.
Gebühren zur Prüfung der Kriterien der ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie (optional)
DGNB Mitglieder | Nicht-Mitglieder | |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhäuser (max. 2 Wohneinheiten) | 1250 € | 3000 € |
Mehrfamilienhäuser (max. 5 Wohneinheiten) | ||
Mehrfamilienhäuser (6 bis 12 Wohneinheiten) |
Alle Preise gelten zzgl. MwSt.
Zertifizierungsvoraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Zertifizierung sollte die Sanierungsmaßnahme oder Fertigstellung bzw. die (Wieder-)Inbetriebnahme des Gebäudes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Sanierungs- oder Neubauprojektes beabsichtigt, dessen Sanierungsmaßnahme oder Fertigstellung bzw. (Wieder-)Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Bei der Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems für kleine Wohngebäude kommt das Prinzip der Mindestanforderung bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, noch stärker zur Anwendung. Manche Mindestanforderungen sind obligatorisch, um überhaupt zertifiziert werden zu können. Andere sind Voraussetzung, um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin erreichen zu können.
Grundsätzliche Mindestanforderungen für alle Gebäude:
- ENV1.1 Klimaschutz und Energie (Ökobilanz)
Indikator 2.1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und eine Bilanz für die nicht erneuerbare Primärenergie gemäß definiertem Format vor.
Indikator 2.3.1: Für "nicht für netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegte Gebäude" muss ein "Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb" vorliegen. Das Zieljahr entspricht dem nationalen Ziel. - ENV1.3 Verantwortungsvoller Ressourceneinsatz
Indikator 1.1: Mindestens 50 Prozent (der Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder Holzwerkstoffes stammen aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen.
Zusätzlich sind die Anforderungen zur Verwendung von Naturstein einzuhalten. - ECO3.1 Projektplanung
Indikator 1.1: Beratungsgespräch als Grundlage der Bedarfsplanung,
Indikator 2.2 bei Sanierungen: (gutachterliche) Risikobewertung
Indikator 2.3: Begründung der Notwendigkeit des Rückbaus - SOC1.2 Innenraumluftqualität
Indikator 2.2: Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen durch eine Messung der Innenraumluftqualität
Alternativ zu Indikator 2.2: Einhaltung Qualitätsstufe 3 in ENV1.2, Indikator 1.1 "Risiken für die lokale Umwelt" - SOC2.1 Barrierefreiheit
Indikator 1.1: Bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten ist ein Beratungsgespräch zur Anpassbarkeit der Wohnflächen an zukünftige Lebenssituationen als Mindestanforderung nachzuweisen.
Alternativ sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt und Qualitätsstufe 1 (QS1 max. 2 WE bzw. QS1 max. 5 WE) wird eingehalten. (Indikator 2.1)
Indikator 6.1: Bei Wohngebäuden ab 6 Wohneinheiten ist die Qualitätsstufe 1 (QS1 max. 12 WE) einzuhalten.
Zusätzliche Mindestanforderungen für Gebäude, die ein DGNB Zertifikat in Platin anstreben:
- ENV1.1 Klimaschutz und Energie (Ökobilanz)
Indikator 2.3.3: Nachweis, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Fertigstellung für einen nettotreibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt ist - ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt
Indikator 1.1: Einhaltung der Qualitätsstufe 3 - ENV1.3 Verantwortungsvoller Ressourceneinsatz
Indikator 1.1: Mindestens 80 Prozent (der Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder Holzwerkstoffes stammen aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen.
Zusätzlich sind die Anforderungen zur Verwendung von Naturstein einzuhalten. - ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Mindestens 45 Punkte werden im Kriterium erreicht. - ENV2.3 Flächeninanspruchnahme
Indikator 1.3: Nutzung von baulich oder verkehrlich vorgenutzte Flächen innerhalb einer vorhandenen Siedlungsstruktur.
Alternativ zu Indikator 1.3: Erfüllung des Ziel-Biotopflächenfaktors in Indikator 2.2. - ENV2.4 Biodiversität am Standort
Indikator 1.3: Bei der Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen werden mindestens 40 Punkte erreicht. - ECO3.2 Bauprozess und Projektübergabe
Indikator 5.1: Gebäudeakte
Indikator 5.2: Gebäuderessourcenpass
Indikator 5.3: Umnutzungs-, Umbau- und Rückbauanleitung - SOC1.2 Innenraumluftqualität
Indikator 2.2: Im Gebäude wurden Innenraumluftmessungen durchgeführt, deren gemessene TVOC-Werte der Raumluftqualität kleiner 1000 μg/m³ und deren Formaldehydwerte kleiner 60 μg/m³ sind. - SOC2.1 Barrierefreiheit
Indikator 3.1 und Indikator 3.2: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 WE) und Mehrfamilienhäusern mit bis zu 5 Wohneinheiten (max. 5 WE) sind die Anforderungen der Außenanlagen und die äußere Erschließung entsprechend Qualitätsstufe 3 (QS3 max. 2 WE / max. 5 WE) zu erfüllen. Zuwegung zum Haupteingang und die Eingänge sind stufen- und schwellenlos zugänglich, Bewegungsflächen sind vorhanden.
Spezifische Anwendungen
Im Rahmen der Zertifizierung für die Sanierung oder den Neubau von kleinen Wohngebäuden (bis 12 Wohneinheiten) gibt es weitere Auszeichnungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die auf potenzielle Besonderheiten bei Bauprojekten eingehen. Zu diesen spezifischen Anwendungen gehören:
Projektanmeldung
Um ein Projekt anzumelden, müssen Auftraggeber zunächst einen DGNB Auditor engagieren. Dieser kann das Projekt anmelden. Auditoren begleiten zudem den gesamten Prozess und übernehmen die Nachweisführung sowie Einreichung bei der DGNB. Sie sind weltweit aktiv und auf bestimmte Nutzungsprofile spezialisiert.
Projekte können in der aktuellen Marktversion "Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024" (bis zu 12 Wohneinheiten) sowie bis einschließlich 30. September 2024 in der Systemversion "Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013.2" (bis zu 6 Wohneinheiten) angemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Kleine Wohngebäude: Gegenüberstellung DGNB und BiRN
Häufig gestellte Fragen
Das System soll Hilfestellung für die Planung und Optimierung von kleinen Wohngebäuden geben und als Nachweis bei der Erlangung von Fördermitteln (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude) dienen. Daher eignet es sich hervorragend für private Bauherren, Architekturschaffende, Projektentwicklungsbüros, Energieberatende oder Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, um die Qualität in der Ausführung transparent, geprüft und damit garantiert sicherzustellen.
Die Anwendung ist durch die mögliche Serienzertifizierung ebenfalls für Fertighaushersteller interessant.
Beim DGNB System Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024 handelt es sich um eine Aktualisierung und Weiterentwicklung des bestehenden DGNB Systems für kleine Wohngebäude in der Version 2013.2. Als Grundlage für die Überarbeitung wurde das DGNB System für Neubau, Version 2023 herangezogen. Zu den wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum DGNB System für kleine Wohngebäude, Version 2013.2 zählt eine Verschlankung und Vereinfachung des Systems. So gibt es beispielsweise eine Reduzierung von 28 Kriterien in sechs Themenfeldern auf künftig nur noch 16 Kriterien. Hinzu kommt eine Neugewichtung der Kriterien und eine Reduzierung auf die drei Themenfelder Ökologische, Ökonomische sowie Soziokulturelle und funktionale Qualität. Des Weiteren wird in der Systemversion 2024 neben dem Neubau nun auch parallel dessen Sanierung mit abgebildet, um die Hürden für Sanierungen von Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern abzubauen.
Auch eine Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Auditierenden, vor allem für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist bei der Systemversion 2024 gegeben. Beispielsweise durch Checklisten und eine mögliche Orientierung am Projektablauf durch die Angabe der jeweiligen Projektphase in jedem Kriterium. Bitte beachten Sie, dass das DGNB System trotz dessen nicht direkt an die Anforderungen des QNG gekoppelt ist. Hierfür ist der Gesamterfüllungsgrad bei der Zertifizierung entscheidend und die QNG-Anforderungen sind zusätzlich zu den DGNB Kriterien zu berücksichtigen.
Das Gebäude ist entsprechend der überwiegenden Flächen entweder als Sanierung oder Neubau zu bewerten. Zusätzlich ist das Gebäude einer der folgenden Stufen zuzuordnen:
- 1-2 Wohneinheiten: Einfamilienhäuser (mit Einliegerwohnung) / Zweifamilienhäuser / Doppelhäuser mit einem Bauherrn
- 3-5 Wohneinheiten: Kleine Mehrfamilienhäuser / gereihte Häuser mit einem Bauherrn
- 6-12 Wohneinheiten: Mehrfamilienhäuser / gereihte Häuser mit einem Bauherrn
In Abhängigkeit dieser Stufen gibt es unterschiedliche Anforderungen, die in den Kriterien entsprechend gekennzeichnet sind. Unterschiedliche Anforderungen gibt es in folgenden Kriterien:
- Akustik und Schallschutz (SOC1.3)
- Visuelle Qualität (SOC1.4)
- Barrierefreiheit (SOC2.1)
- Funktionalität und Mobilitätsinfrastruktur (SOC3.1).
Bei Wohngebäuden mit mehr als 12 Wohneinheiten ist eine Zertifizierung nur mit dem DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023 bzw. dem DGNB System Sanierung, Version 2021 und nicht mit dem DGNB System Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024 möglich.
Ja, zusätzlich zur Messung der Innenraumluftqualität wurden verschiedene Indikatoren als Mindestanforderung definiert, um eine ganzheitliche Qualität sicherzustellen und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu gewährleisten. Die Erstellung und Offenlegung der Ökobilanz sowie die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans ist ebenso Mindestanforderung wie der Nachweis, dass mindestens 50 Prozent des eingesetzten Holzes aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen. Ein Beratungsgespräch als Grundlage der Bedarfsplanung und die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit setzen wir voraus. Bei der Integration von bestehenden Gebäuden bzw. Sanierungen ist zusätzlich eine gutachterliche Risikobewertung durchzuführen und die Notwendigkeit des Rückbaus zu begründen.
Der Umfang der jeweiligen Mindestanforderung ist zum Teil von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig.
Die Anforderungen aus dem QNG und der EU-Taxonomie wurden berücksichtigt und können im System – teilweise als Mindestanforderung – nachgewiesen werden. Dokumente mit einem Abgleich zu den QNG-Anforderungen, den Anforderungen zur EU-Taxonomie und einen Abgleich mit den SDGs finden Sie hier zum Download.
Zusätzlich wurden die Anforderungen des europäischen Berichtsrahmen Level(s) bei der Entwicklung berücksichtigt. Sobald die neue Version von Level(s) erschienen ist, werden wir das Abgleichdokument aktualisieren und anschließend zur Verfügung stellen.
Nach der Veröffentlichung wird es digitale Infoveranstaltungen geben, bei denen wir das System vorstellen. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender unter dem Titel "Das DGNB System für die Sanierung oder den Neubau von kleinen Wohngebäuden, Version 2024". Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die in den Zertifizierungsgebühren inbegriffenen Leistungen umfassen neben der Plausibilitätsprüfung zum DGNB Vorzertifikat (ein Prüfungsdurchlauf), die Konformitätsprüfung für das DGNB Sanierungs- oder Neubau-Zertifikat (zwei Prüfungsdurchläufe) sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Die Prüfung der Kriterien der ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie ist in den Zertifizierungsgebühren nicht inbegriffen und kann optional angemeldet werden.
Während der Findungsphase fanden zahlreiche Workshops mit Stakeholdern statt. Zudem waren Mitglieder des DGNB Fachausschusses sowie weitere Expertinnen und Experten an der Entwicklung beteiligt. Nach einer öffentlichen Kommentierungsphase wurden die eingereichten Kommentare von uns gesichtet, bewertet und in das System eingearbeitet.
Ihre Ansprechpersonen
Ralf Pimiskern
Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung
- Tel.: +49-711-722322-51
- E-Mail: R.PIMISKERN@DGNB.DE