Dem Gebäudesektor kommt für die Realisierung unserer Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele sowie all den damit verbundenen multiplen Herausforderungen eine Schlüsselrolle zu. Die Auswirkungen des Klimawandels können nur über die sofortige und massive Reduktion von CO2-Emissionen begrenzt werden. Es geht um die adäquate, präventive Anpassung unserer gebauten Umwelt an die immer weitreichenderen Veränderungen des Klimas. Um die Bewahrung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme zum Schutz unserer Lebensgrundlage. Um das Erreichen geopolitischer Unabhängigkeit über eine konsequent zirkuläre Planungs- und Bauweise. Und das alles in einer Form, die positive Effekte für den Menschen als Gebäudenutzenden hat sowie ökonomisch sinnvoll und langfristig bezahlbar ist.
Die Version 2023 des DGNB Systems für den Neubau von Gebäuden wurde vor ebendiesem Hintergrund in einem umfangreichen partizipativen Verfahren unter Mitwirkung einer großen Zahl von Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des nachhaltigen Bauens entwickelt. Als Planungs- und Optimierungstool unterstützt das System Bauherren, Projektentwickler, Architektinnen und Architekten sowie Planende gezielt dabei, die für ihr Projekt individuell besten Lösungen zu finden. Die Anschlussfähigkeit an andere Bewertungssystematiken wie die EU-Taxonomie, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), den EU-Berichtsrahmen Level(s) sowie die Sustainable Development Goals (SDGs) wurde berücksichtigt.
DGNB System Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024
Sie möchten ein Neubauprojekt im Bereich Wohnen mit maximal zwölf Wohneinheiten zertifizieren? Die DGNB hat hierfür eine eigene Systemvariante entwickelt.
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Das DGNB System für Neubauten in der Version 2023 ist für folgende Nutzungsprofile anwendbar:
- Bildungsbauten
Zur Nutzung
- Büro- und Verwaltungsgebäude
Zur Nutzung
- DGNB Flex
Zur DGNB Flex Zertifizierung
- Geschäftshäuser
Zur Nutzung
- Gesundheitsbauten
Zur Nutzung
- Hotels
Zur Nutzung
- Logistikgebäude
Zur Nutzung
- Mischnutzung
Zur Nutzung
- Produktionsstätten
Zur Nutzung
- Shoppingcenter
Zur Nutzung
- Verbauchermärkte
Zur Nutzung
- Versammlungsstätten
Zur Nutzung
- Wohngebäude (seit Version 2023: mehr als 5 Wohneinheiten)
Zur Nutzung
Hinweis für kleine Wohngebäude: Für den Neubau und die Sanierung kleiner Wohngebäude mit bis zu 12 Wohneinheiten gilt seit 1. Juli 2024 das DGNB System für die Sanierung oder den Neubau von kleinen Wohngebäuden. Bis zum 30. September 2024 ist die Anmeldung auch noch auf das vorherige DGNB System Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013.2 (bis zu 6 Wohneinheiten) möglich.
Darüber hinaus gibt es einige Nutzungsprofile, die sich aktuell in der Erstanwendung befinden. Eine Übersicht aller Nutzungsprofile finden Sie hier. Sollte Ihr Gebäudetyp, bislang noch nicht im DGNB System berücksichtigt sein, finden Sie hier alle Informationen zur Anwendung von DGNB Flex.
Bei der Entwicklung des Zertifizierungssystems für Neubauten in der Version 2023 wurde die optimale Anschlussfähigkeit an weitere DGNB Bewertungssysteme sichergestellt. Dies gilt für die Varianten des DGNB Systems für Gebäude im Betrieb, für nachhaltige Baustellen sowie für den Gebäuderückbau.
Darüber hinaus sind die Kriterien des DGNB Systems mit den Anforderungen anderer Systeme bzw. Klassifizierungen harmonisiert. Wer eine DGNB Zertifizierung durchführt, wird also keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen. Für folgende Systeme hat die DGNB einen solchen Systemabgleich durchgeführt:
- EU-Taxonomie
- EU-Berichtsrahmen Level(s)
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), an das die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt ist
- Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
Im Kriterienkatalog ist die Relevanz der einzelnen DGNB Kriterien für die jeweiligen Systeme mit einem Icon gekennzeichnet. Wie der Bezug zueinander konkret ausfällt, können Sie jeweils in den Dokumenten zum Systemabgleich nachlesen.
Zertifizierungskriterien
Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, Konstruktionen oder Bauteile, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Werden diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, erhält das Gebäude ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat in Platin, Gold oder Silber.
Das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023 fußt auf den drei zentralen Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles, die gleichgewichtet mit 25 Prozent in die Bewertung mit einfließen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bewertet das DGNB System zudem den Standort mit 5 Prozent sowie die technische und prozessuale Qualität mit jeweils 10 Prozent.
Insgesamt umfasst das System 29 Kriterien deren Anzahl sich wie folgt auf die Themenfelder verteilt:
- Ökologische Qualität: 6 Kriterien
- Ökonomische Qualität: 4 Kriterien
- Soziokulturelle und funktionale Qualität: 6 Kriterien
- Technische Qualität: 4 Kriterien
- Prozessqualität: 6 Kriterien
- Standortqualität: 3 Kriterien
Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Kriterium für jedes Nutzungsprofil relevant ist. Je nach Nutzungsprofil kann die Gewichtung der einzelnen Kriterien unterschiedlich ausfallen. Den vollständigen Kriterienkatalog stellt die DGNB weiter unten zum Download.
Die Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Gebäuden auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.
- Klimaschutz und Energie (ENV1.1)
- Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
- Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
- Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
- Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
- Biodiversität am Standort (ENV2.4)
Die Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlicher Aspekte der Funktionalität zu beurteilen.
- Thermischer Komfort (SOC1.1)
- Innenraumluftqualität (SOC1.2)
- Schallschutz und akustischer Komfort (SOC1.3)
- Visueller Komfort (SOC1.4)
- Aufenthaltsqualitäten innen und außen (SOC1.6)
- Barrierefreiheit (SOC2.1)
Die Kriterien der Technischen Qualität bieten einen Maßstab zur Bewertung der Qualität der technischen Ausführung im Hinblick auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.
- Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3)
- Einsatz und Integration von Gebäudetechnik (TEC1.4)
- Zirkuläres Bauen (TEC1.6)
- Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1)
Die Kriterien der Prozessqualität verfolgen das Ziel, die Qualität der Planung sowie die Qualität der Bauausführung zu erhöhen.
- Qualität der Projektvorbereitung (PRO1.1)
- Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4)
- Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6)
- Baustelle / Bauprozess (PRO2.1)
- Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3)
- Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung (PRO2.5)
Zertifizierungsvoraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Zertifizierung sollte die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich, ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.
Das Prinzip der Mindestanforderung kommt bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, zur Anwendung. Manche Mindestanforderungen sind obligatorisch, um überhaupt zertifiziert werden zu können. Andere sind Voraussetzung, um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin erreichen zu können.
Mindestanforderungen nach Kriterien für alle Gebäude:
- ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb – Zieljahr gemäß nationaler Ziele" vorliegen.
- ENV1.3: Es ist nachzuweisen, dass mindestens 50 Prozent (Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder der Holzwerkstoffe aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen kommen.
- ECO2.6: Für alle Gebäude liegt eine "Grundresilienz" gegenüber Klimarisiken vor.
- SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen.
- SOC2.1: Barrierefreiheit: Einhaltung der Qualitätsstufe QS1. Diese ist für alle Nutzungen (Haupt-/ Neben-/ und untergeordnete Nutzungen) einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind der Tabelle 2 im Kriterium zu entnehmen.
- TEC1.6: Es muss nachgewiesen werden, dass zirkuläre Aspekte bei Planung und Umsetzung beachtet werden. Aus diesem Grund ist als Mindestanforderung zur Zertifizierbarkeit eine Rückbauanleitung vorzulegen oder die Mindestpunktzahl von 20 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
- PRO2.3: Entwicklung eines energetischen Monitoring-Konzepts
- SITE1.1: Es liegt eine Klimarisikoanalyse vor.
Mindestanforderungen für Gebäude, die eine DGNB Zertifizierung in Platin anstreben:
- ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Ambitionierter Klimaschutzfahrplan" für einen klimaneutraler Betrieb vorliegen.
- ENV1.2: Einhaltung der Qualitätsstufe QS3
- ENV2.2: Für ein Platin-Zertifikat müssen 40 Punkte im Kriterium erreicht werden.
- ENV2.4: Im Indikator 2 "Lebensraum" sind mindestens 25 Punkte zu erreichen.
- ECO2.6: Wesentliche Maßnahmen zur Reduktion aller am Standort als hoch eingestuften Risiken werden umgesetzt.
- SOC1.2: In mechanisch belüfteten Gebäuden ergibt die Messung und Bewertung der Innenraumluftqualität einen TVOC-Wert der Raumluftqualität kleiner 1000 μg/m³ und einen Formaldehydwert von kleiner 60 μg/m³.
- TEC1.4: Energieerzeugung am Gebäude: Für die Auszeichnungsstufe Platin muss im Indikator 5.2.1 eine Bewertung von 5 Punkten erreicht werden.
- TEC1.6: Für die Auszeichnung mit DGNB Platin ist – wenn ein Rückbau vorab stattgefunden hat – eine Begründung für den Rückbau nachzuweisen und (gilt auch für Projekte ohne Rückbau vorab) die Mindestpunktzahl von 40 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
- TEC3.1: Im gesamten Kriterium ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten nachzuweisen.
- PRO2.3: Beauftragung des Einregulierungsmonitorings liegt vor.
- SITE1.1: Es liegt eine qualifizierte Klimarisikoanalyse vor.
Sofern individuelle Regelungen für einzelne Nutzungsprofile bzgl. der Mindestanforderungen bestehen, sind diese im Kriterienkatalog unter dem Abschnitt "Nutzungsprofilspezifische Angaben" aufgeführt.
Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Hauptnutzung: Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z.B. 40 Prozent Büro, 40 Prozent Wohnen, 20 Prozent Geschäftshaus), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.
Nebennutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 Prozent beträgt, werden als Nebennutzung bezeichnet. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Gebäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggfs. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 Prozent der gesamten DGNB Bemessungsfläche) sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.
Untergeordnete Nutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 Prozent (bei mehreren Nutzungen insgesamt < 30 Prozent) beträgt, werden als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuordnen und nach dem Nutzungsprofil der Hauptnutzung zu bewerten. Sind mehrere untergeordnete Nutzungen vorhanden und ist die Summe ihrer Flächenanteile an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 30 Prozent, ist die untergeordnete Nutzung mit der größten Fläche als Nebennutzung zu betrachten.
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.
Regelfall: Ein Zertifikat für das Gesamtgebäude
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.
Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Mehr als ein Zertifikat
Gebäude sind getrennt voneinander zu zertifizieren, wenn die Baukörper klar voneinander getrennt sind. Die Tiefgarage ist entsprechend dem Stellplatznachweis den Baukörpern zuzuordnen.
Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Mehrere Gebäude auf einem Grundstück
Für weitestgehend baugleiche Gebäude auf einem Grundstück besteht die Möglichkeit einer Ensemblezertifizierung. Dies ist über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Baugleiche Gebäude an verschiedenen Standorten
Diese Zertifizierungsform wird für Bauwerke wie Verbrauchermärkte oder Fertighäuser angewendet, die baugleich an verschiedenen Standorten erstellt werden.
Auszeichnung
Das DGNB System für den Neubau von Gebäuden bewertet wie bei den anderen Zertifizierungsformen der DGNB nach Erfüllungsgraden. Der Gesamterfüllungsgrad errechnet sich aus der Bewertung der einzelnen Kriterien. Als höchste Auszeichnung wird das Platin Zertifikat verliehen.
Ab einem Gesamterfüllungsgrad von 50 Prozent erhält das Gebäude das DGNB Zertifikat in Silber. Ab einem Erfüllungsgrad von 65 Prozent wird das DGNB Zertifikat in Gold vergeben. Für ein DGNB Zertifikat in Platin muss das Projekt einen Gesamterfüllungsgrad von 80 Prozent erreichen.
Die DGNB hat den Anspruch, eine einheitlich hohe Qualität der Gebäude zu fördern. Der Gesamterfüllungsgrad allein reicht daher für ein Zertifikat nicht aus. In den Bereichen der ökologischen, ökonomischen sowie der soziokulturellen und funktionalen Qualität muss jeweils ein Mindesterfüllungsgrad erreicht werden, um die entsprechende Auszeichnung zu erhalten. Für Platin ist beispielsweise ein Erfüllungsgrad von mind. 65 Prozent in diesen ersten drei Themenfeldern notwendig. Ein Erfüllungsgrad von mind. 50 Prozent ist Voraussetzung für ein Zertifikat in Gold. Für Silber liegt die Grenze bei 35 Prozent pro Themenfeld.
DGNB Diamant
Zusätzlich ist für Projekte, die eine Gold oder Platin Zertifizierung erhalten haben, auch eine Anerkennung für herausragende gestalterische und baukulturelle Qualität durch eine Auszeichnung mit dem DGNB Diamant möglich. Alle Informationen zum DGNB Diamant finden Sie hier.
Projektanmeldung
Um ein Projekt anzumelden, müssen Auftraggeber zunächst einen DGNB Auditor engagieren. Dieser kann das Projekt anmelden. Auditoren begleiten zudem den gesamten Prozess und übernehmen die Nachweisführung sowie Einreichung bei der DGNB. Sie sind weltweit aktiv und auf bestimmte Nutzungsprofile spezialisiert.
Projekte können in der aktuellen Marktversion "Gebäude Neubau, Version 2023" angemeldet werden.
Hinweis: Für bereits angemeldete Projekte gilt grundsätzlich die bei der Anmeldung gültige Systemversion. Es besteht aber die Möglichkeit, in Absprache mit der Zertifizierungsstelle, auf die neue Version zu wechseln.
- Projekte die bereits zur Zertifizierung entsprechend des DGNB Systems Gebäude Neubau, Version 2018 angemeldet sind, müssen die Vertragsunterlagen bis zum 31. Oktober 2024 unterzeichnet bei der DGNB einreichen.
- Projekte, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude anstreben und bis zum 31. Juli 2024 eine PAZ-Anfrage bei der DGNB gestellt haben, können Ihr Projekt noch bis zum 31. Dezember 2024 für eine Zertifizierung entsprechend des DGNB Systems Neubau Gebäude, Version 2018 anmelden. Die Vertragsunterlagen müssen bis zum 28. Februar 2025 unterzeichnet bei der DGNB eingegangen sein.
Für alle anderen Projekte ist seit dem 1. Dezember 2023 eine Anmeldung ausschließlich für die Version 2023 möglich.
Die wichtigsten Informationen zum DGNB System Gebäude Neubau, Version 2018
Spezifische Anwendungen
Im Rahmen der Zertifizierung für Neubauten gibt es weitere Auszeichnungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die auf potenzielle Besonderheiten bei Bauprojekten eingehen. Zu diesen spezifischen Anwendungen gehören:
Weiterführende Informationen
Zertifizierungshilfe für DGNB Silber
Gegenüberstellung DGNB System Neubau, Version 2023 und Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
Ausgewählte DGNB-zertifizierte Projekte
Geschäftshäuser
Bildungsbauten
Häufig gestellte Fragen
Mit der Systemversion 2023 verfolgt die DGNB folgende Ziele:
- Schärfen von Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Klimaziele
- Verschlankung des Systems durch Reduktion von Kriterien / Indikatoren
- Qualitätssicherung durch zusätzliche Mindestanforderungen
- Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen DGNB Systeme
- Integration der Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sowie der EU-Taxonomie
- Allgemeine Optimierung der Anwendung und Bereinigung von Ungenauigkeiten
Teilweise. Das Ziel der neuen Systemversion ist es, Gebäude zukunftsfähig zu machen. Damit ist mit Blick auf Themen wie z.B. Klimaschutz, Ressourcenschutz, Klimaanpassung und Mobilität ein höheres Ambitionsniveau als noch in der Version 2018 verbunden.
Andere Kriterien, insbesondere im Bereich der soziokulturellen Qualität, mussten zudem aufgrund veränderter DIN Normen angepasst werden. Dies stellt eine Veränderung dar, aber nicht zwingend eine Verschärfung.
Darüber hinaus sind einzelne Kriterien, wie z.B. der Schallschutz, entfallen.
Es gibt keine Vorgabe zu Ökobilanz-Tools. Daher können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente verwendet werden. Wenn professionelle Tools verwendet werden, finden Sie hier zur Orientierung eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben darin sind Eigenerklärungen der Tool-Anbieter und wurden nicht von der DGNB geprüft. Zusätzlich wird die DGNB in Kürze eine Anerkennung von Ökobilanz-Tools anbieten, die die Richtigkeit der Berechnungen und Datenverwendung bestätigen wird. Für die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans kann der DGNB CO2-Rechner verwendet werden. Weitere Informationen zur Ökobilanzierung finden Sie hier.
Bei der Erarbeitung der Kriterien wurden die Anforderungen aus den genannten Systemen/Klassifizierungen beachtet. Hinweise zu Überschneidungen und Synergien finden Sie in den jeweiligen Dokumenten zum Systemabgleich. Wer eine DGNB Zertifizierung durchführt, wird keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen. Im Kriterienkatalog ist die Relevanz der einzelnen DGNB Kriterien für die jeweiligen Systeme mit einem Icon gekennzeichnet.
Bei Erstellung der Version 2023 wurde darauf geachtet, die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in das Zertifizierungssystem zu integrieren, sodass eine parallele Bearbeitung möglich ist. Die neue Systemversion ist seit dem 27. Mai 2024 bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) anerkannt. Aufgrund der häufig kurzfristigen Anpassungen bei Förderkriterien empfehlen wir grundsätzlich, bei Start eines Vorhabens die aktuell geltenden Regelungen zu prüfen.
Das DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023 umfasst ausschließlich Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Projekte von kleinen Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern mit bis zu zwölf Wohneinheiten können auf das DGNB System Kleine Wohngebäude Sanierung / Neubau, Version 2024 angemeldet werden.
Seit Juni 2023 basiert die Fortbildung zum DGNB Consultant auf der Version 2023. Bei den Expertentagen informiert die DGNB Akademie bestehende DGNB Consultants und Auditoren über die Änderungen in der neuen Version.
Darüber hinaus fanden am 27. April sowie am 11. Mai 2023 allgemeine Informationsveranstaltungen für alle Interessierten zu den neuen Inhalten der Systemversion statt. Die Aufzeichnung finden Sie nebenstehend.
Wie in der Version 2018 können für die Kriterien ENV1.2 und ENV1.3 Labels anerkannt werden. Die inhaltlichen Anforderungen für ENV1.2 sind über die Kriterienmatrix definiert. Für die inhaltlichen Anforderungen mit Blick auf das Kriterium ENV1.3 ist die Einhaltung definierter Kriterien gemäß separatem Dokument (angelehnt an Version 2018) für eine Labelanerkennung nachzuweisen. Das separate Dokument wird in Kürze veröffentlicht.
In Hamburg gibt es unter der Leitung der HafenCity Hamburg GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vier große Stadtentwicklungsvorhaben: HafenCity, Billebogen, Grasbrook und die Science City Hamburg Bahrenfeld. In dem Bestreben konsequent einheitlich hohe Nachhaltigkeitsstandards in den Quartieren zu realisieren, ist hier bereits seit 2010 eine Nachhaltigkeitszertifizierung Voraussetzung für die Vergabe von Grundstücken. Seit 2017 ist es zudem für alle neuen Gebäude verpflichtend, die höchste Auszeichnung des HafenCity eigenen Zertifizierungssystems zu erreichen. 2023 wurde eben diese durch eine neue, in Kooperation mit der DGNB entwickelte Auszeichnung abgelöst: die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen. Die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen umfasst zentrale Aspekte aus dem bisher eigenständig geführten "Umweltzeichen HafenCity 3.0" und verknüpft sie mit den Vorteilen des DGNB Systems.
Für die Weiterentwicklung des DGNB Systems für den Gebäudeneubau zur Version 2023 fand zunächst eine umfangreiche Recherche und ein intensiver Austausch statt. Beteiligt daran waren DGNB Auditoren sowie Consultants, Mitglieder verschiedener DGNB Gremien (insbesondere der DGNB Fachausschuss), die DGNB Geschäftsführung sowie Mitarbeitende der DGNB.
Auf Basis der umfangreichen Rückmeldungen wurde ein Plan für die Überarbeitung aufgestellt. Dieser wurde vom DGNB Fachausschuss sowie der Geschäftsführung der DGNB genehmigt. Ein Projektteam aus DGNB Mitarbeitenden der Abteilungen Zertifizierung sowie Forschung und Entwicklung hat im Anschluss die Überarbeitung der Kriterien entsprechend dieses Plans vorgenommen.
Ihre Ansprechperson
Ralf Pimiskern
Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung
- Tel.: +49-711-722322-51
- E-Mail: R.PIMISKERN@DGNB.DE