Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine Zusammenfassung früherer Programme des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Seit dem 1. Juli 2021 sind nachhaltige Gebäude mit einer DGNB Zertifizierung und Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) durch die BEG förderfähig.
Aktuell gilt dies für zwei der insgesamt vier BEG-Teilprogramme:
- Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus
- Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Wie können Sie sich die BEG-Förderung in Zusammenarbeit mit der DGNB sichern? Und was müssen Sie dabei unbedingt beachten? Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Zusammenhang mit der DGNB Zertifizierung.
Eine Aufzeichnung unserer Infoveranstaltung vom 4. Mai 2023 finden Sie unten auf dieser Seite.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir uns hier ausschließlich auf den seit dem 1. März 2023 gültigen Stand der BEG-Förderung und des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau mit QNG beziehen.
Das Wichtigste zur BEG-Förderung mit QNG und DGNB Zertifizierung
Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, das die Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sicherstellt. Wer das Siegel für sein Sanierungs- oder Neubauvorhaben nachweist, profitiert damit von besseren Förderkonditionen bei den Programmen BEG NWG und BEG KFN. Voraussetzung für den Erhalt des QNG mit der DGNB ist eine Zertifizierung sowie die Erfüllung der besonderen Anforderungen des QNG.
Die DGNB ist akkreditierte Zertifzierungsstelle mit dem DGNB System als registriertes Bewertungssystem für die
- Siegelvariante QNG-WG23 (Neubau von Wohngebäuden) und
- Siegelvariante QNG-NW23 (Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden).
Ausführliche Informationen zu den QNG-Siegelvarianten und den registrierten Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen finden Sie hier auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
- Bei Neubauvorhaben mit BEG KFN stellt die KfW privaten und gewerblichen Antragstellern vergünstigte Kreditkonditionen zur Verfügung.
- Bei Sanierungsvorhaben mit BEG NWG können private und gewerbliche Antragsteller die Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss beantragen.
- Kommunen können bei Sanierungsvorhaben mit BEG NWG zwischen Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss wählen.
- Für Neubauvorhaben mit BEG KFN können Kommunen nur den Zuschuss beantragen.
Anträge für die Förderung von BEG NWG und BEG KFN sind bei der KfW zu stellen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der KfW.
Über die Förderung der Nachhaltigkeit hinaus bietet Ihnen eine Zertifizierung der DGNB viele weitere Vorteile: Nachhaltige Gebäude sind werthaltiger bei geringeren Betriebs- und Unterhaltskosten. Das DGNB Zertifikat erhöht die Chancen bei Verkauf und Vermietung, da die hohe Qualität eines Gebäudes für Eigentümer und Nutzende sichtbar wird.
Gleichzeitig tragen Sie aktiv dazu bei, unsere Umwelt zu schützen: DGNB-zertifizierte Gebäude sind ressourcenschonender gebaut, tragen weniger zu Treibhausgasemissionen bei und können größtenteils dem Rohstoffkreislauf wieder zurückgeführt werden.
Kompakt erklärt
Erfahren Sie, wie Sie mit dem DGNB Zertifikat inkl. QNG zur BEG-Förderung kommen. In einer digitalen Infoveranstaltung am 4. Mai 2023 haben wir den aktuellen Stand vorgestellt:
- Pressemitteilung der DGNB vom 8. Oktober 2021
- Stellungnahme der DGNB vom 29. April 2022 | Download
Fortlaufend aktuelle Informationen zum QNG finden Sie auf dem Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.qng.info
Fragen zu den Siegeldokumenten des QNG beantwortet die QNG-Hotline:
Bitte richten Sie Ihre Fragen per E-Mail an fragen@qng.info oder telefonisch an die QNG-Hotline (Kontaktinformationen finden Sie hier).
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir, die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren:
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007
Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Website der KfW.
Häufig gestellte Fragen beantwortet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hier.