Bauprodukte spielen bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen im Gebäude oder Quartier eine wesentliche Rolle. Durch ihre Umweltwirkungen wie Schadstoffemissionen oder Energieverbrauch bei Herstellung, Betrieb oder Rückbau, ihre Lebenszykluskosten, die z.B. durch Inspektions- und Wartungskosten oder Reinigungsaufwand wesentlich beeinflusst werden, und ihre Auswirkungen auf den Nutzerkomfort tragen sie maßgeblich zur Gesamtperformance eines Gebäudes bei.
Qualitätsnachweise für Bauprodukte werden häufig durch Produktlabels von standardgebenden Organisationen erstellt und bestätigt. Diese sollen Kunden und Planenden helfen, schnell und zuverlässig beurteilen zu können, ob die Qualität ihren Anforderungen entspricht. Es gibt eine Vielzahl von Labels für Bauprodukte. Um Planenden und Bauherren eine Orientierung zu geben, hat die DGNB das Verfahren zur Anerkennung von Produktlabels entwickelt. Dieses gilt in folgenden Kriterien.
Anforderungsarten an Produktlabels
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Standards ist die Einhaltung von Mindestanforderungen, vorerst ausschließlich für das Kriterium ENV1.3, eine Voraussetzung für eine Anerkennung eines Standards.
Primär- und Sekundärrohstoffe
- wurden frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt, und
- eine illegale Rohstoffgewinnung oder -herstellung wurde ausgeschlossen.
Die Anerkennung von Standards für das Kriterium ENV1.2 und TEC1.6 wird aktuell noch nicht explizit gefordert.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Standards ist der Nachweis der systemischen Anforderungen grundsätzlich zu führen. Anhand der „systemischen Anforderungen" soll die Glaubwürdigkeit eines Standards untersucht werden.
Die folgenden systemischen Anforderungen sind im Rahmen einer Anerkennung für das Kriterium ENV1.3 zu erfüllen. Bei der Anerkennung von Standards für die Kriterien ENV1.2 und TEC1.6. kann der Nachweis der Anforderungen in einigen Teilaspekten aufgrund des Standards andere Anforderungen formulieren. Im Rahmen der Anerkennung können Abweichungen der unten stehenden systemischen Anforderungen akzeptiert werden.
Wichtig ist uns, dass die Standardgebende Organisation mit Hilfe von Verfahren und Prozessen sicherstellt, dass Anforderungen in den folgenden Bereichen eingehalten werden:
- Transparenz und Zugänglichkeit:
Der Standard vermittelt klar und deutlich, für welche Zielsetzungen dieser steht. Trägerschaft, Struktur und Verfahrensweisen (Grundsätze von Prozess- und, Umsetzungsmanagement sowie Aufbau der Kontrollsysteme) sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Entscheidungsgremien der standardsetzenden Organisation sind öffentlich und frei zugänglich. Die Teilnahme an der Zertifizierung nach dem Standard steht jedem offen.
Bei Erfüllung der Systemanforderungen des Standards erhält der Bewerber eine Lizenz bzw. ein Zertifikat eines unabhängigen Dritten. Die Vergabekriterien des Zertifizierungssystems basieren auf wissenschaftlich und technisch fundierten Grundlagen. Vergabekriterien, Vergabegrundlagen, Vergabe- und Kontrollverfahren sind eindeutig und verständlich dokumentiert und liegen in sachgemäß aufbereiteter Form veröffentlicht vor. Auskunft zu Zertifizierungsleistung, Beschwerdesystem (alle Ebenen: System, Lieferkette, Gewinnung und Zertifizierungsstellen) sind dokumentiert und einsehbar.
- Objektivität und Unparteilichkeit
Die Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien und die Vergabe der Lizenz oder des Zertifikats erfolgt durch einen unabhängigen qualifizierten Dritten (anerkannte akkreditierte Zertifizierungsstellen oder staatliche Kontrollstellen). Unabhängige Dritte werden namentlich bekanntgegeben. Standardgeber, Lizenz- oder Zertifikatsnehmer und unabhängige Dritte sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt.
- Vergabegrundlagen und Kontrollmechanismen
Die Einhaltung der Vergabekriterien unterliegt einer umfänglichen und regelmäßigen Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene. Eine eindeutige Aussage zur Gültigkeitsdauer und einer eventuell möglichen Fristverlängerung der Lizenz bzw. des Zertifikats wird im Zusammenhang mit der Lizenz- oder Zertifikatsvergabe bekanntgegeben. Einzuhaltende erforderliche Kontrollmechanismen sind öffentlich und frei zugänglich. Missstände und Verstöße bei der Vergabe werden offengelegt und/oder sanktioniert.
- Normbezug
Die Vergabekriterien des Standards werden auf Grundlage von Normen definiert und beziehen sich auf Anforderungen, die zur Zielerreichung des Zertifizierungssystems erforderlich sind.
- Erstellung und Weiterentwicklung
Die Anwendung des Standards fördert dessen Zielsetzungen. Die Ergebnisse werden anhand eines Monitoring- und Evaluierungsprozesses erfasst. Aus diesem Prozess gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung des Systems werden bei regelmäßigen Überarbeitungen des Standards berücksichtigt. Ergebnisse werden veröffentlicht und sind frei zugänglich. Das Verfahren zur Erstellung und Weiterentwicklung des Standards schließt offene Beratungen durch Experten und interessierte Kreise ein.
- Alternativ
Die Standardgebende Organisation kann alternativ auch den Nachweis führen, dass die systemischen Anforderungen der DGNB Labelanerkennung auf Basis der Anwendung der EN ISO 140024 oder der DIN EN ISO/IEC 17065 oder gleichwertiger internationaler Grundlagen erfüllt werden.
Lassen Sie Ihr Label anerkennen
Möglichkeit zur Anerkennung für standardgebende Organisationen
Die DGNB Labelanerkennung stellt nicht die Güte eines Labels im Gesamten fest, sondern ist als Übereinstimmungsprüfung der Label-Anforderungen mit ausgewählten Kriterieninhalten zu verstehen. Ergebnis des Verfahrens ist eine sich über die Zeit weiterentwickelnde Liste von Produktlabels, die die Ziele einzelner Qualitätsstufen in Kriterien mit Hilfe eines extern geprüften Nachweises auf Basis transparenter Regeln erfüllen.
Die DGNB eröffnet standardgebenden Organisationen, die Möglichkeit, als „DGNB Anerkannter Standard" bezeichnet zu werden. Dieses Verfahren steht allen Labelanbietern offen, die die inhaltlichen und formellen Anforderungen der DGNB einhalten und Deklarationen bzw. Zertifikate für Bauprodukte oder Baukomponenten vergeben. Grundlage für die DGNB Labelanerkennung sind die aktuell gültigen Kriterien der deutschen Version.
Verfahren der DGNB Labelanerkennung
Das Anerkennungsverfahren ist in fünf Schritte gegliedert. Es stellt sicher, dass nachvollziehbar qualitativ hochwertige Ergebnisse vorliegen.
Die DGNB bietet standardgebenden Organisationen die Möglichkeit, sich für die Anerkennung ihres Labels für definierte Kriterieninhalte bei der DGNB zu bewerben. Die definierten Kriterieninhalte und die für die Prüfung erforderlich einzureichenden Informationen von standardgebenden Organisationen werden auf der DGNB Website veröffentlicht. Die definierten Kriterieninhalte sind in der Regel in den Kriterien formulierte Qualitätsstufen und ggfs. festgelegte Anwendungsbereiche (z.B. Produktgruppen). Sie können auch nur Teile von Qualitätsstufen enthalten, wie im Beispiel des Kriteriums ENV1.2, für das die Labelanerkennung nur für festgelegte Inhalte in festgelegten Zeilen der „Kriterienmatrix" gilt.
Die inhaltlichen Anforderungen sind dem Dokument "Inhaltliche und systemische Anforderungen für die Labelanerkennung" bzw. den korrespondierenden DGNB Kriterien zu entnehmen. Zusätzlich sind sogenannte systemische Anforderungen nachzuweisen, die ebenfalls dem o.g. Dokument zu entnehmen sind.
Standardgebende Organisationen bewerben sich bei der DGNB unter Vorlage aller von der DGNB als relevant für die Prüfung gekennzeichneten Nachweise. Die Nachweise müssen klar und nachvollziehbar über direkte Verweise zu den Dokumenten der standardgebenden Organisation die von der DGNB formulierten inhaltlichen Ziele belegen, die in den DGNB Kriterien formuliert sind. Zusätzlich ist von der standardgebenden Organisation der Nachweis der Einhaltung der für die Anerkennung geforderten systemischen Anforderungen der DGNB zu erbringen.
Diese formellen Anforderungen können je nach Kriterium in ihrem Umfang variieren und sind in den Unterlagen "Inhaltliche und systemische Anforderungen für die Labelanerkennung" auf der DGNB Website veröffentlicht.
Der Bewerbung sind alle zu prüfenden Unterlagen gemäß der von der DGNB vorgegebenen "Antragsunterlagen für die Labelanerkennung" beizulegen. Die standardgebende Organisation gibt in ihren Antragsunterlagen den Geltungsbereich in Form einer Bauprodukt-Kategorie an und orientiert sich dabei an der Kategorisierungssystematik des DGNB Navigators.
Ein internes Komitee der DGNB prüft die Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit den durch die DGNB formulierten inhaltlichen und systemischen Anforderungen. Gegebenenfalls werden sie dazu von externen Fachleuten beraten. Dabei wird mit der standardgebenden Organisation bis zur Klärung aller offenen Fragen Rücksprache gehalten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle geforderten Nachweise vorliegen und Verweise der Anforderungen zu den Unterlagen durch den Antragsteller klar gekennzeichnet sind.
Die DGNB erstellt einen kurzen Prüfbericht und teilt dem Bewerber mit, welches Ergebnis die Begutachtung ergeben hat. Gleichzeitig fragt sie an, ob der Bewerber das Ergebnis anerkennt und ob die Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen. Bestätigt der Bewerber die Anfrage, wird das Label auf der Website der DGNB genannt und der Prüfbericht veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Bestätigung der standardgebenden Organisation der DGNB vorliegt. Darüber hinaus ist ein Vertrag zwischen der Standardgebende Organisation und der DGNB GmbH, der den Ablauf des Anerkennungsverfahrens sowie Pflichten und Rechte der Parteien regelt, Grundlage für die DGNB Labelanerkennung.
Spätestens nach Ablauf eines Jahres der Freigabe oder bei begründetem Interesse seitens der DGNB fordert die DGNB die standardgebende Organisation auf, die Gültigkeit der Erstprüfung per Unterschrift durch einen verantwortlichen Vertreter zu bestätigen oder, im Fall von Abweichungen (z.B. Änderungen der Vergabegrundlagen), zusätzliche oder neue Nachweise zu erbringen.
Werden nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten keine Bestätigung oder die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, so kann das Label der Organisation von der Liste der anerkannten Labels genommen werden.
Unterlagen zur Labelanerkennung
Für DGNB Mitglieder entfällt die Vergütung der Prüfungsleistungen (Regel-Vergütung). Nichtmitglieder entnehmen die Informationen zur Vergütung der Prüfungsleistungen bitte den Vertragsunterlagen:
Anleitung zur Excel-Tabelle der Labelanerkennung
Excel-Tabelle zur Labelanerkennung
DGNB Vertrag zur Labelanerkennung
Referenzlabel
Neben den Standards, die über das Verfahren der Labelanerkennung im Rahmen der DGNB Zertifizierung anerkannt werden, werden im Kriterium ENV1.2 des DGNB Systems weitere Label benannt, deren Anforderungen mit den im Kriterium gestellten Anforderungen an Stoffe und Aspekte übereinstimmen. Bei diesen handelt es sich um marktgängige Label, die im Rahmen der Entwicklung des DGNB Kriteriums als Referenz herangezogen wurden, um die Nachweisführung bei der Anwendung des DGNB Systems zu vereinfachen.
Auf folgende Label wird in der Kriterienmatrix des Kriteriums ENV1.2 der Zertifizierungssysteme Neubau Gebäude und Innenräume referenziert:
Neubau Gebäude und Innenräume:
- RAL-UZ 12a für QS3 und 4
In Zeile 1: VOC; „Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen: Metalle, Holz, Kunststoffe" - RAL-UZ 102 für QS3 und4
In Zeile 2: SVOC; „Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum sowie auf Tapeten, Vliesen, Gipskartonplatten etc." - RAL-UZ 128 in allen QS
In Zeile 6: VOC /gefährliche Stoffe; „textile Bodenbeläge" - RAL-UZ 113 in allen QS
In Zeile 8: VOC ; „Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen"
Innenräume:
- RAL-UZ 38
In Zeile 1: VOC; Kastenmöbel mit Emissionszertifikaten
Neubau Gebäude und Innenräume:
- In Zeile 8: VOC ; „Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen"
- In Zeile 9: VOC ; „Sperranstriche, Estrichharze, Abdichtungen unter Fliesen"
- In Zeile 11: VOC; „Dichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum."
- In Zeile 13: VOC; „Montagekleb- und Dichtstoffe an der Fassade, Fenstern und Außentüren"
Emicode EC1Plus
- In Zeile 38: Halogenierte und sonstige Treibmittel, Lösemittel, Weichmacher, Flammschutzmittel; „Montageschäume , die nicht die Anforderungen nach B1 bzw. ≥ C erfüllen müssen (außer Verklebungen von Dämmstoffen)"
Referenzplattformen
Darüber hinaus können für die Dokumentation im Rahmen der DGNB Zertifizierung Produkte auf von der DGNB anerkannten Referenzplattformen referenziert werden. Diese Plattformen nehmen die Einstufung der Produkte in die DGNB Qualitätsstufen eigenständig, jedoch strikt nach den DGNB Kriterien vor.
Im "Sentinel Portal" des Sentinel Haus Instituts können Produkte gefiltert werden, für die eine Einstufung nach DGNB Qualitätsstufen für das Kriterium ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt" vorgenommen worden ist. Das Verfahren zur Einstufung ist von der DGNB geprüft und das Portal zur Bewertung dieser Qualitätsstufen von der DGNB anerkannt.
Perspektivisch ist eine technische Anbindung an den Auditorenbereich im DGNB Navigator geplant, sodass im Sentinel Portal gelistete Produkte ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand im Rahmen der Zertifizierung referenziert werden können.
Ihr Kontakt zu uns
E-Mail: labelanerkennung@dgnb.de