DGNB Auszeich­nung "Klima­positiv"

Klimafreundlichen Gebäudebetrieb sichtbar machen

Die DGNB hat sich zum Ziel gesetzt, vorbildliche Projekte hervorzuheben, ihre Erfolgsfaktoren vorzustellen und andere hiermit zu inspirieren. Aus diesem Grund gibt es die DGNB Auszeichnung „Klimapositiv". Diese können Gebäude erhalten, die basierend auf ihren realen Verbrauchsdaten nachweislich mindestens klimaneutral betrieben werden und belohnt so Gebäude, die durch ihren Betrieb bereits heute einen positiven Beitrag zur Klima- und Energiewende leisten.

Für die Auszeichnung wird die gebäudespezifische CO2-Bilanz betrachtet. Diese bezieht sich immer auf ein konkretes Betrachtungsjahr. Gegenübergestellt werden hierbei einerseits die verursachten Treibhausgasemissionen, die aus den Energieverbräuchen der Gebäudenutzung resultieren und andererseits die Emissionen, die durch die eigene Energieproduktion am Standort vermieden werden.

Die Auszeichnung wird ausschließlich zusätzlich zum Zertifikat für Gebäude im Betrieb verliehen und ist jeweils für das betrachtete Jahr gültig. Erreicht ein Gebäude alle Anforderungen für die Auszeichnung "Klimapositiv", erhält es im System für Gebäude im Betrieb automatisch mindestens ein DGNB Zertifikat in Bronze. Die genauen fachlichen Anforderungen zur Einreichung finden Sie im Kriterienkatalog für das DGNB System Gebäude im Betrieb.

  • Nachweis einer negativen CO2-Jahresbilanz gemäß Bilanzierungsrahmen Betrieb anhand von Messwerten über ein ganzes Jahr
  • Effizienter Einsatz von Energie zur Deckung des eigenen Bedarfs
  • Deckung des eigenen Bedarfs über ein Jahr gerechnet
  • Bei Zukauf von standortfern erzeugter erneuerbarer Energieträger: Einhaltung der Mindestanforderungen an die Energielieferanten sowie hohe Transparenz bezüglich der Mengen
  • Offenlegung des Solarnutzungsgrades bzw. des Eigenerzeugungsgrades sowie des Eigenversorgungsgrades

  • Berechnung der CO2-Bilanz gemäß Bilanzierungsregeln des Rahmenwerks (Bilanzierungsrahmen Betrieb) und notwendige Eingabedaten in das DGNB CO2-Bilanzierungstool des Kriteriums ENV1-B Klimaschutz und Energie
  • Nachweis(e) der Erfüllung der Mindestanforderungen aus der Energieeinsparverordnung 2014 an die Gebäudehülle
  • Bei Zukauf von standortfern erzeugten erneuerbaren Energieträgern: Nachweis der Ausschließlichkeit (gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweis und Energieträger) und Zusätzlichkeit der Produktion gemäß Rahmenwerk – gilt z.B. für Ökostrom, Biogas, Fernwärme
  • Offenlegung der Kennzahlen „Eigenversorgungsgrad" und „Solarnutzungsgrad"

Ein Gebäude oder Standort wird gemäß DGNB Rahmenwerk klimaneutral betrieben, wenn im laufenden Betrieb die Differenz der ausgestoßenen Emissionen und der Emissionen, die durch Produktion und Bereitstellung von CO2-freier Energie nach extern eingespart werden, auf ein Jahr hin betrachtet Null oder kleiner als Null ist.

Ein klimaneutrales Gebäude hat den Verbrauch der Gebäudeenergie, der Nutzerenergie und die CO2-Emissionen der Versorgungssysteme nachgewiesenermaßen minimiert. Darüber hinaus wurden die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des verbleibenden Eigenbedarfs maximiert sowie überschüssige Energie exportiert. Erreicht das Gebäude die ausgeglichene CO2-Bilanz über den Zukauf von standortfern erzeugten erneuerbaren Energieträgern, wie Ökostrom oder Biogas, müssen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle nachgewiesen werden. Der Einbezug der standortfernen Energieträger in die CO2-Bilanz muss kommuniziert sowie Kennzahlen zu solarem Potenzial, Erzeugung und Verbräuchen offengelegt werden.

Nein. Die Auszeichnung „Klimapositiv" kann nicht für ein gesamtes Portfolio vergeben werden. Die Nachweise müssen für den Betrieb aller Gebäude jeweils einzeln geprüft werden.

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DGNB Auszeichnung "Klimapositiv": Stimmen aus der Praxis

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