Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen, die uns zur Bundesförderung für effiziente Gebäude über verschiedene Kanäle erreicht haben

Eine Übersicht über die zugelassenen Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.

Die Förderung richtet sich nicht mehr nach unseren Nutzungsprofilen. Ob das QNG-Siegel für eine Nutzung erhältlich ist, hängt von der Bilanzierbarkeit ab. Projekte können ein QNG-Siegel erhalten, wenn deren Nutzung einer LCA-Klasse in Anhang 1 des QNG-Handbuchs zugeordnet ist. Dieses finden Sie unter www.qng.info/service zum Download.

Es gibt keine Grenzwerte bei den allgemeinen Anforderungen des QNG. Eine inhaltliche Bearbeitung im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung ist ausreichend.

Ja, für die Inanspruchnahme der Förderung muss die Zertifizierung zwingend erfolgt sein.

Das Projekt benötigt eine Nachhaltigkeitszertifizierung (bei der DGNB mind. ein Zertifikat in Silber). Zusätzlich ist die Erfüllung der besonderen Anforderungen des QNG nachzuweisen.

Hier finden Sie eine Tabelle zu Ökobilanzierungstools ohne Anspruch auf Vollständigkeit und basierend auf Eigenangaben der Tool-Anbieter mit zusätzlichen Informationen zur Berechnung der Ökobilanz mit QNG-Anforderungswerten.

Hinweis: Diese Tabelle mit Informationen der Tool-Anbietenden dient zur Orientierung und zeigt ggfs. nicht den aktuellen Stand aller vorhandenen Tools und Softwarelösungen zur Durchführung einer Ökobilanzierung auf.

Weitere Informationen zur Ökobilanzierung finden Sie hier.

Der Bauherr muss vor Antragstellung bei der KfW eine Beratung durch einen DGNB Consultant oder DGNB Auditor in Anspruch nehmen (Pre-Check), um festzustellen, ob das Projekt zertifizierbar ist. Danach empfehlen wir, die Antragstellung bei der KfW parallel zur Projektanmeldung bei der DGNB vorzunehmen.

Nein, Sie müssen die Nachhaltigkeitszertifizierung komplett abschließen, um das QNG zu erhalten.

Der Pre-Check (die Prüfung, ob Ihr Projekt zertifizierbar ist) kann durch einen DGNB Zertifizierungsexperten (DGNB Consultant oder DGNB Auditor) erstellt werden. Wir empfehlen, diesen von einem DGNB Auditor durchführen zu lassen.

In der Regel beziehen sich DGNB Zertifizierung und QNG auf das Gesamtgebäude. In Ausnahmefällen ist eine Teilzertifizierung möglich. Die Voraussetzungen hierfür finden sich in den Systemgrundlagen im jeweiligen Kriterienkatalog.

Bitte wenden Sie sich an einen DGNB Consultant oder DGNB Auditor, der zur Klärung mit der DGNB eine PAZ (Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit) stellen kann.

Das QNG ist in den regulären Zertifizierungsgebühren der DGNB enthalten, es fallen also keine zusätzlichen Kosten für Sie an.

Um das QNG-Siegel zu erhalten, müssen Sie für Ihr Projekt eine Nachhaltigkeitszertifizierung nachweisen. Wenden Sie sich hierfür möglichst früh an einen DGNB Auditor, der die DGNB Zertifizierung für Ihr Projekt begleitet.

Hier können Sie nach DGNB Auditoren in Ihrer Nähe suchen.

Das QNG kennt keine Mischnutzung. Das Gebäude kann als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude behandelt werden.

Das QNG kennt keine Mischnutzung. Das Gebäude ist als Nichtwohngebäude zu behandeln.

Nein, es gibt keine Möglichkeit von projektspezifischen Ausnahmen.

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die dafür bestehenden Kontaktmöglichkeiten für QNG (fragen@qng.info) und KfW (infocenter@kfw.de).

Im Bereich Anforderungen finden Sie unseren Leitfaden inkl. mehrerer Abgleiche von DGNB System und den QNG-Anforderungen, den wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Dazu werden Sie in der Liste der technischen FAQ der KfW fündig.

Sollten Sie weitere Fragen zur DGNB Zertifizierung in Zusammenhang mit der BEG-Förderung haben, wenden Sie sich gerne an uns:

 

Bei Fragen zu den Siegeldokumenten des QNG können Sie sich an die QNG-Hotline wenden:

 

Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren:

  • Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007
  • Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Website der KfW.

 

Häufig gestellte Fragen beantwortet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hier:


Ihr Kontakt zu uns

DGNB GmbH

E-Mail: beg@dgnb.de