Es ist einiges neu bei der BEG: Zehn Teilprogramme sowie vier Förderprogramme wurden in eines zusammengeführt. Es gibt folglich nur noch einen Antrag, ganz gleich ob die Förderung für Einzelmaßnahmen, Wohngebäude oder perspektivisch für Nichtwohngebäude angestrebt wird. Wesentlich ist, dass die Förderquoten im Vergleich zu den bisherigen Angeboten deutlich nach oben angepasst wurden. Außerdem wurde eine NH-Klasse eingeführt, die ein Effizienzgebäude erhalten kann, wenn eine Nachhaltigkeitszertifizierung angestrebt wird.
"Indem Nachhaltigkeit im Bauen nicht länger auf Energieeffizienz reduziert wird, geht der Bund mit der Einführung der neuen NH-Klasse im Rahmen der BEG einen wichtigen Schritt weiter als bislang in seinen Förderangeboten", sagt Johannes Kreißig, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Damit werden Maßnahmen, die im Rahmen einer DGNB Zertifizierung anfallen, für noch mehr Bauherren interessant, auch weil das mögliche Fördervolumen deutlich größer wird."
Den NH-Bonus erhalten können Bauvorhaben, die eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgreich abschließen. Von der DGNB sind dies die Varianten des Zertifizierungssystems für kleine Wohngebäude sowie für Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten in den jeweils aktuellen Versionen. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt durch die Vergabe des gebäudebezogenen "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" (QNG).
DGNB Zertifizierung als Nachweisverfahren für neuen NH-Bonus
Beim Förderantrag zur BEG können Bauherren und Eigentümer wählen zwischen einem Zuschuss, also einer zweckgebundenen Kapitalzuwendung, die bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Kredit. Der Tilgungszuschuss bei einem Kredit wird am Ende der Laufzeit abgezogen und somit die Tilgungslast reduziert. Wichtig ist, dass ein Förderantrag bereits vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt wird. Als Vorhabenbeginn gilt bei der Fördervariante „Zuschuss" der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags. Bei der Fördervariante „Kredit" ist es der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattfand.
Um für ein Projekt die NH-Klasse zu erreichen, müssen alle für das QNG formulierten Einzelanforderungen des Bundes erfüllt sein. Diese haben eine hohe Deckungsgleichheit mit den Kriterien einer DGNB Zertifizierung. Zudem muss es mit einem DGNB Zertifikat ausgezeichnet werden. Für die Zertifizierung wird ein ausgebildeter DGNB Auditor benötigt. Dieser unterstützt und begleitet ein Bauvorhaben bei der Einhaltung der Zertifizierungskriterien und der QNG-Anforderungen während des Planungs- und Bauprozesses bis zum Abschluss. Dabei läuft die DGNB Zertifizierung parallel zu den übrigen Prozessen eines Bauvorhabens ab, sodass mögliche Fehlentwicklungen, die einer Förderung im Wege stehen könnten, frühzeitig entdeckt werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen verleiht die DGNB je nach Erfüllungsgrad der Zertifizierungskriterien ein Nachhaltigkeitszertifikat in den Auszeichnungsstufen Platin, Gold oder Silber. Bei Erfüllung aller QNG-Anforderungen gibt es zusätzlich das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Abschließend meldet die DGNB die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt, welches eine Registrierungsnummer vergibt, mit dem die Förderung abgerufen werden kann.
Nachhaltigkeitsleistungen steigern mögliches BEG-Fördervolumen
Für eine Förderung müssen die Gebäude mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Die maximal förderfähigen Kosten variieren, je nachdem ob es sich um ein Ein- oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Für große Wohngebäude liegen diese bei 150.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem NH-Bonus kann das Fördervolumen bis zu 33.750 Euro pro Wohneinheit betragen. Die mit einer DGNB Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen zur Erreichung der NH-Klasse sind dabei förderfähig. Die Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie für den DGNB Auditor werden jeweils mit 50 Prozent bezuschusst.
Zu den förderfähigen Nachhaltigkeitsleistungen rund um die Zertifizierung zählen beispielsweise die Erstellung einer Ökobilanz, die Messung der Innenraumluftqualität oder die Berechnung der Lebenszykluskosten. Weitere Anforderungen umfassen unter anderem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit eines Gebäudes, den Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase oder die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit. Auch die Vermeidung von Schad- und Risikostoffen in den verwendeten Materialien sowie die Barrierefreiheit stehen im Fokus. Förderfähig sind zudem Leistungen, die den Schallschutz, den thermischen oder visuellen Komfort einer Immobilie erhöhen.
Die Breite der Leistungen verdeutlicht, dass eine DGNB Zertifizierung Bauherren und Eigentümern viele Vorteile bringt. So sind nachhaltige Gebäude bei geringeren Betriebs- und Unterhaltskosten werthaltiger und bergen weniger Investitionsrisiken. Sie bieten den Menschen als Nutzern eine gesunde Umgebung, in denen sie sich wohlfühlen und produktiver sein können. Nicht zuletzt leisten nachhaltige Gebäude einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, indem zum Beispiel weniger CO2-Emissionen ausgestoßen werden.
BEG-Förderung für Nachhaltigkeitszertifizierung von Nicht-Wohngebäuden geplant
Aktuell ist die BEG-Förderung nur für Wohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen möglich. Zu Beginn des neuen Jahres soll es aber entsprechende Fördermöglichkeiten auch für Nicht-Wohngebäude wie Schulen oder Bürogebäude geben. Auch hier wird die DGNB Zertifizierung als Nachweis zum Erhalt des NH-Bonus dienen.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen, dem Förderprozess sowie Beispielrechnungen zu möglichen Fördersummen gibt es online unter www.dgnb.de/beg-foerderung. Alles zur DGNB Zertifizierung gibt es unter www.dgnb-system.de. Zudem bietet die DGNB regelmäßig kostenlose Online-Informationsveranstaltungen zum Thema BEG-Förderung an. Die nächste findet am 20. Oktober 2021 um 9 Uhr statt.