Am 18. Juni 2020 hat das Plenum des Europäischen Parlaments einen Verordnungsentwurf über eine einheitliche Klassifizierung (Taxonomie) nachhaltiger Geldanlagen verabschiedet. Diese legt Kriterien fest, welche Finanzprodukte und Investitionen sich als „nachhaltig“ im ökologischen Sinne deklarieren dürfen. Dies ist auch für Investitionen in Gebäude geplant. Aktuell ist vorgesehen, dass für Neubauten, Sanierungen sowie den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden klar definierte Taxonomie-Kriterien anzuwenden sind. Diese sollen nachweisen, dass mit der Investition ein wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen wie dem Klimawandel oder der Klimaanpassung erreicht wurde.
Um diese europäische Initiative zu unterstützen, führt die DGNB gemeinsam mit dem Green Building Council España (GBCe), der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und dem Green Building Council Denmark (DK-GBC) eine Studie durch, um die Marktfähigkeit der Taxonomie-Kriterien zu bewerten. Ziel der Studie ist es, anhand realer Gebäude zu überprüfen, inwieweit die Anwendung dieser neuen Kriterien den Bewertungsprozess von Finanzinstitutionen, Bestandshaltern und Investoren beeinflusst. Zusätzlich wird untersucht, wie die Kriterien konkret angewandt werden und wie gut Unternehmen auf die neue Gesetzgebung vorbereitet sind.
DGNB Zertifizierungen decken Taxonomie-Kriterien umfassend ab
Bei einer Voruntersuchung hatte die DGNB die Taxonomie-Kriterien den Anforderungen verschiedener Systemvarianten der DGNB Zertifizierung bereits gegenübergestellt. Mit einem klaren Ergebnis: Für den Neubau und die Sanierung sind alle Taxonomie-Kriterien entweder bei der DGNB Zertifizierung enthalten oder in Deutschland hinreichend gesetzlich geregelt. Wer also ein Gebäude erfolgreich zertifiziert, kann die Taxonomie-Kriterien verlässlich im Rahmen einer DGNB Zertifizierung prüfen und nachweisen. Andersherum leistet auch die Erfüllung dieser Kriterien einen positiven Beitrag auf das Zertifizierungsergebnis der DGNB.
Eine Berichtspflicht besteht bei der Taxonomie auch für den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden. Indem Betreibende und Bestandshalter in Zukunft vermehrt von den finanzierenden Unternehmen aufgefordert werden, die Taxonomie-Konformität ihrer bestehenden oder zu erwerbenden Objekte nachzuweisen, sollen Banken und andere Finanzierer bewerten können, wie nachhaltig ihre Finanzströme sind. Das DGNB System für Gebäude im Betrieb in der neuesten Version aus dem Jahr 2020 bietet hierbei die optimale Basis für die passenden Methoden und verlässliche Daten. Mit dem Kriterienkatalog lässt sich für Anwender genau nachvollziehen, welche Elemente sie im Zertifizierungsprozess einhalten und nachweisen müssen, um zeitgleich mit dem DGNB Zertifikat auch eine Bestätigung zur Taxonomie-Konformität des Objektes zu erhalten.
„Es ist gut zu sehen, wie hoch die Übereinstimmung der Anforderungen der EU-Taxonomie mit den Kriterien des DGNB Systems sind. Es belegt, wie zukunftsweisend und passgenau die Richtung ist, in die wir seit mehr als zehn Jahren erfolgreich mit unserer Zertifizierung arbeiten“, sagt Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB.
Vertiefende Hintergrundinformation der DGNB veröffentlicht
Speziell zum Thema „Sustainable Finance“ und den Inhalten der EU-Taxonomie hat die DGNB eine Hintergrundinformation auf ihrer Website unter www.dgnb.de/hintergrundinformationen veröffentlicht. In dieser werden detailliert die wichtigsten Aspekte zum Klassifizierungssystem und der Anwendung im Bau- und Immobiliensektor beschrieben. Auch der Abgleich mit den Aktivitäten der DGNB wird in dem Dokument näher vorgestellt.