Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit

Anforderung an Produktlabel im Kriterium

Das Ziel des Kriteriums ist der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen und deren effizienter Nutzung. Es fördert die Wiederverwendung von Materialien, um den Einsatz von Primärressourcen im Bau zu reduzieren.

 

Die Anerkennung der Mindestanforderungen für das Kriterium TEC 1.6 wird aktuell noch nicht explizit gefordert.

Die Erfüllung der systemischen Anforderungen ist Voraussetzung für eine Anerkennung des Standards.

Standards, die entsprechend die Anforderungen des Kriteriums TEC1.6 an eine recyclingfreundliche Baustoffauswahl und rückbaufreundliche Baukonstruktion die Mindestanforderungen sowie die systemischen Anforderungen erfüllen, können von der DGNB anerkannt werden.

 

Recyclingfreundliche Baustoffauswahl (Indikator 1.1)

Es ist angestrebt, dass die Baustoffauswahl von Bauteilen unter Recyclinggesichtspunkten erfolgt. Eine recyclingfreundliche Baustoffauswahl kann über die Wahl von Lösungen erfolgen, die die aktuellen Verwertungswege der Baustoffe als Maßstab nimmt. Diesen Verwertungswegen sind im Kriterium Qualitätsstufen zugeordnet.

Erfüllt ein Label die Anforderungen der Qualitätsstufe 2, kann dies anerkannt werden. Hierzu muss die standardgebende Organisation nachweisen, dass in ihren Vergabekriterien die Verwendung von umweltschädlichen Bestandteilen ausgeschlossen wird und durch die Erfüllung der Kriterien eine 100-prozentige stoffliche Verwertung der Baustoffe möglich ist. Die Recyclingfähigkeit darf durch Verbindungen, Anstriche, Anhaftungen oder Beimischungen nicht eingeschränkt werden.

 

Rückbaufreundliche Baukonstruktion (Indikator 2.1)

Soll ein Gebäude eine rückbaufreundliche Baukonstruktion aufweisen, so lässt sich diese über die Demontagemöglichkeit der Bauteile und deren Trennbarkeit in möglichst sortenreine Stoffgruppen beschreiben. Für eine Anerkennung des Standards ist nachzuweisen, dass die zertifizierten Regelbauteile zerstörungsfrei aus dem Gebäude entfernt und ihre Schichten sortenrein voneinander getrennt werden können. Die für diesen Indikator zu betrachtenden relevanten Bauteilgruppen können dem Kriterium entnommen werden.

Erfüllt ein Label die Anforderungen der Qualitätsstufe 2 kann dies anerkannt werden. Hierzu muss die standardgebende Organisation nachweisen, dass ihr Label nur an solche Bauteile vergeben wird, bei denen die Möglichkeit einer zerstörungsfreien Entnahme der Bauteile sowie eine sortenreine Trennung der Bauteilschichten gegeben oder keine sortenreine Trennung erforderlich ist, da Einzelschichten bzw. Einzelelemente zu derselben Roh- oder Werkstoffgruppe gehören.

Eine zerstörungsfreie Entnahme von Bauteilen im Sinne dieses Indikators bedeutet, dass es möglich ist, das Bauteil einer verlustfreien Wieder- oder Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen. Dabei gilt, dass die Anschlüsse des Bauteils an das Gebäude oder an angrenzende Bauteile ohne Zerstörung verbleibender Bauteile oder Bauteilschichten lösbar sein müssen. Sortenreine Trennbarkeit von Bauteilschichten im Sinne des Indikators bedeutet, dass eine stoffliche Verwertung der Materialien ohne Einschränkung möglich ist.

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DGNB Kriterium TEC1.6


 

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