Die Bewältigung der Transformation erfordert Beiträge unterschiedlichster Akteure aus der Finanzwirtschaft, der Realwirtschaft und der Politik. Bei der Finanzierung spielen daher auch private Investoren eine entscheidende Rolle. Aufbauend auf dem 2018 von der Europäischen Union entwickelten EU Sustainable Finance Action Plan sollen durch regulatorische Instrumente einerseits Kapitalströme in nachhaltige Investitionen gelenkt und Risiken aus Klimawandel, Ressourcenverbrauch und Umweltzerstörung sowie soziale Belange in bestehenden Strukturen abgebildet und eingepreist werden. Andererseits sollen Transparenz und Langfristigkeit wirtschaftlichen Handelns gefördert werden. Zu den Regulierungsinstrumenten gehören:
- Die Etablierung eines Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) als gemeinsame Sprach für alle Akteure im Finanzsystem. Diese kann gleichzeitig von Akteuren aus der Realwirtschaft als Grundlage für die Berichterstattung an den Finanzsektor genutzt werden.
- Die Stärkung der Transparenz von Unternehmen durch Offenlegung in Bezug auf ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- Politik (ESG) und nachhaltigkeitsbezogenen Daten.
- Förderung nachhaltiger Unternehmensführung und Fokussierung auf Langfristigkeit der Aktivitäten durch Integration nachhaltigkeitsbezogener Risiken in bestehende Strukturen, Prozesse und Modelle.
Ein wesentlicher Baustein ist die EU-Taxonomie, die Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften definiert. Sowohl die Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) als auch die nichtfinanziellen Berichtspflichten für Unternehmen (CSRD) greifen diese auf. Durch diese europäischen Regulierungsinstrumente werden Akteure von Finanzinstituten über Anbieter von Investmentfonds bis hin zu Asset Managern und Anbietern betrieblicher Altersvorsorge sowie Akteure der Realwirtschaft verpflichtet, ihre Aktivitäten in die EU-Taxonomie einzuordnen bzw. Informationen offen zu legen.
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