"Nachhaltig­keit" und "ESG"

Im Kontext Sustainable Finance

Ganz allgemein bezieht sich "Sustainable Finance" laut EU auf den Prozess der Berücksichtigung von Umwelt- (E), Sozial- (S) und Governance-Erwägungen (G) (ESG) bei Investitionsentscheidungen im Finanzsektor, was zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Projekte führt (Quelle). Heißt: Auch bei der Formulierung der Anforderungen im Rahmen des Sustainable Finance Action Plans orientiert die EU sich an der sogenannten ESG-Struktur. Die Nachhaltigkeit wird anhand von drei Dimensionen bewertet.

Die EU-Taxonomie: ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten

Mit der EU-Taxonomie hat die Europäische Union ein Klassifizierungssystem für wirtschaftliche Aktivitäten entwickelt, das sich ebenfalls auf die Nachhaltigkeitsdimensionen E, S und G bezieht und dafür technische Anforderungen definiert. Da im Bereich Soziales (S) und Governance (G) bisher nur Mindestanforderungen definiert sind, wird die EU-Taxonomie häufig auch als Umwelttaxonomie bezeichnet.

Die inhaltliche Grundlage der EU-Taxonomie beinhaltet folgende sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten, müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem dieser sechs Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies „Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.

Mit den durch die Taxonomie abgedeckten Wirtschaftsaktivitäten wurde eine Priorisierung auf Sektoren gelegt, die für 93,5 Prozent aller direkten Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich sind. Für diese Aktivitäten wurden bereits Bewertungskriterien definiert, um zu den Umweltzielen „Klimaschutz", „Anpassung an den Klimawandel" und "Kreislaufwirtschaft" einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Ebenfalls festgelegt wurden die jeweiligen DNSH-Bewertungskriterien für die anderen Umweltziele. Dabei gilt, dass der gesamte Anforderungskatalog eingehalten werden muss, um die wirtschaftliche Aktivität als Taxonomie-konform zu klassifizieren. Im Juni 2023 wurden Anforderungen für die übrigen Umweltziele veröffentlicht.


Hinweis: Aufgrund diverser Anbieter von ESG-Ratings mit unterschiedlichen Skalen, Metriken, Systemgrenzen und Anwendungsbereichen, ist bei der Gleichsetzung dieser mit der regulatorischen Definition Vorsicht geboten.
Die DGNB hat für den Betrachtungsrahmen "Gebäude" in Bezug zur EU-Taxonomie für Neubau ein Abgleichsdokument erstellt.

 

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Seema Issar

Seema Issar

Senior Referentin Sustainable Finance